LIEFERUNGS - und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehend angeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur bei direkten Geschäften bzw. Fakturierung mit der Termoprodukt RS 1 D.0.0. Serbien.
Bei Geschäften bzw. Fakturierungen über unsere Niederlassungen gelten jeweils die dort landes- bzw. branchenüblichen AGB, die beigelegt werden.

2. PREISE
Alle in Angeboten angeführten Preise sind freibleibend und bedürfen bei Erteilung eines Auftrags unserer Bestätigung.

3. LIEFERZEITEN
Wir sind bemüht die genannten Lieferzeiten einzuhalten. Sollte dies in einem einzelnen Fall nicht gelingen. ist der Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen berechtigt. Die gestatteten Teillieferungen gelten als einzelnes Geschäft.

4. GEFAHRENÜBERGANG
Bei Selbstabholung durch den Kunden geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn die Ware ordnungsgemäß unser Lager oder Werk verlässt. Bei frachtfreier Anlieferung erfolgt der Gefahrenübergang bei ordnungsgemäßer Ubergabe der Ware.

5. BEANSTANDUNG und GEWÄHRLElSTUNG
Beanstandungen müssen unverzüglich bei Übernahme der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zur Rücknahme der Ware sind wir nur verpflichtet, wenn wir vorher hiezu unser schriftliches Einverständnis gegeben haben. Die Rücksendung der Ware hat frachtfrei zu erfolgen. Technische Beratung und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, eine Haftung wird ausgeschlossen.

6. ZAHLUNG und KREDIT
Lieferungen auf Ziel können nur nach vorheriger positiver Kreditprüfung durch unseren Versicherer erfolgen. Die Bezahlung der Rechnungen hat, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto für vorfristige Zahlungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Bei Uberschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, vom Tag der Fälligkeit an diejenigen Zinsen in Rechnung zu stellen. die den Geschäftsbanken für Kontokorrentkrediten verrechnet werden.
Wir behalten uns das Recht vor. auch nach Vertragsabschluss, eine Auskunft über die Vermögenslage des Käufers einzuholen und bei ungünstigen Auskünften die Lieferung einzustellen. Gegenforderungen können nur in Anrechnung gebracht werden, wenn dies vorher schriftlich ' vereinbart wurde.

7. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware ohne unsere Zustimmung einem Dritten weder verpfänden noch übereignen.

8. ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Fälle das Gericht in 22000 Sremska Mitrovica / Serbien vereinbart.
Die im Katalog enthaltenden Angaben -— einschließlich der Abbildungen - stellen keine verbindliche Eigenschafts- zusicherung dar. Der Anwender dieser Erzeugnisse muss in eigener Verantwortung über dessen Eignung für den vorgesehenen Einsatz entscheiden. Termoprodukt behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung, Spezifikationen und Werkstoffe zu ändern. Preisanpassungen und Druckfehler vorbehalten.